Psychosoziale Betreuung bei Demenz

(nach § 45 SGB XI)

 

Es gibt Menschen mit geistiger Behinderung, die sehr viel Hilfe benötigen. Das ist für Angehörige oftmals besonders schwer. Menschen mit Demenz benötigen meistens nicht nur Hilfe bei der Körperpflege, sondern oft eine Betreuung und längerfristige Beaufsichtigung.

Meine Betreuungsleistungen:

Meine Betreuungsleistungen sind keine pflegerischen Leistungen. Es ist in erster Linie ein Betreuungsangebot zur zeitweiligen Entlastung der Angehörigen, bzw. Pflegepersonen. Mein Betreuungsangebot für an Demenz erkrankte Personen bietet eine Fülle von Alltagsaktivitäten wie zum Beispiel: Malen und Basteln, handwerkliche Arbeiten, Kochen oder auch Backen. Für den Bewegungsapparat werden Spaziergänge und kleine Ausflüge angeboten und durchgeführt. Es gibt Bewegungs- u. Koordinationsübungen, ebenso auch Musik hören, Lesen sowie Vorlesen. Das Anschauen von Fotoalben, Brett und Kartenspiele sind zudem ein fester Bestandteil meiner Demenzbetreuung.

Was ist Demenz?
Demenz ist der Oberbegriff für Erkrankungsbilder, die mit einen Verlust der geistigen Funktionen wie Denken, Erinnern, Orientierung und Verknüpfen von Denkinhalten einhergehen und die dazu führen, dass alltägliche Aktivitäten nicht mehr eigenständig durchgeführt werden können. Um die Pflegepersonen bei dieser Aufgabe zu entlasten, erstattet die Pflegekasse Kosten für Betreuungsleistungen von bis zu 200 Euro pro Monat (Grundbetrag: 100 Euro, erhöhter Betrag: 200 Euro).

Voraussetzung:

Anspruchsberechtigt sind häuslich betreute Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führen. Darin wird unterschieden zwischen Personen mit einem erheblichen Betreuungsbedarf, die den Grundbetrag von monatlich 100 Euro erhalten und Personen mit einem erhöhten Betreuungsbedarf, denen der erhöhte Betrag von 200 Euro zusteht. Das Betreuungsgeld ist zweckgebunden und darf NUR für Betreuungsleistungen verwendet werden. Es erhalten auch Personen mit der Pflegestufe 0 diese Leistungen!
Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der jeweiligen Krankenkasse.

 ...und was kostet Sie das?

NICHTS!

Denn Sie können mein Betreuungsangebot, je nach Einstufung (Grundbetrag o. erhöhter Betrag), ein bis drei Mal wöchentlich (!!!) in Anspruch nehmen und dies wird komplett über die Krankenkasse (nach § 45 SGB XI) abgerechnet.

Gerne bin ich Ihnen bei der Antragsstellung für die Betreuungsleistungen behilflich und stehe Ihnen  selbstverständlich bei der Beantwortung noch offener Fragen zur Verfügung.

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Britta Mues * bm-bodymove * The helping hands